Was bedeutet Versicherungskennzeichen?
Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h brauchen keine Zulassung, sondern ein Versicherungskennzeichen. Es gilt für ein Versicherungsjahr vom 1. März bis Ende Februar und wechselt jedes Jahr die Farbe (schwarz, blau, grün).
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