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Lexikon · Kauf & Finanzierung

Garantie und Gewährleistung

Zwei verschiedene Ansprüche bei Mängeln am Fahrzeug.

Was bedeutet Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist gesetzlich geregelt: Der Händler haftet für Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren – bei Neuwagen zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Händlers; ihr Umfang steht im Garantievertrag.

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