Was bedeutet Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist gesetzlich geregelt: Der Händler haftet für Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren – bei Neuwagen zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Händlers; ihr Umfang steht im Garantievertrag.
Zurück zum Lexikon